BERATUNG VON ELTERN NACH §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz

SANDBICHLER SANDBICHLER

Die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder nehmen Paare in Anspruch, welche sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. In der Beratung werden Themen wie Erleben der Kinder, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen der Kinder hinsichtlich der bevorstehenden Trennung der Eltern bzw. bereits getrennten Eltern besprochen. Es wird auf die Rechte der Kinder sowie auf die emotionalen Herausforderungen und Konflikte von Eltern eingegangen.